Die Spekulationssteuer wird auf den Gewinn zwischen den Anschaffungskosten (Ankaufpreis inklusive Nebenkosten abzüglich AfA) und dem Verkaufskosten (Verkaufspreis abzüglich Aufwendungen) erhoben.
Die Spekulationssteuer zu umgehen ist möglich, sofern
worden ist.
Bei der Renditebetrachtung einer Immobilie sollte dieser Umstand immer beachtet werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn es innerhalb dieses Zeitraums zu einem "Notverkauf" kommen könnte. Szenarien dieser Art sind z. B. ein unterwarteter Leerstand oder Aufwendungen für Instandhaltungen, sinkende Marktpreise oder Liquidität sowie eheliche bzw. erbrechtliche Auseinandersetzungen.