Die Gründe, den objektiven Wert einer Immobilie zu ermitteln, sind so individuell wie die Immobilien, die sie betreffen. Im Bereich Immobilienbewertung bieten wir hierzu folgende Lösungen an:
Qualifizierte Immobilienbewertung zur Schaffung eines Beweismittels zwecks Begründung oder Abwehr von Ansprüchen bei gerichtlichen, außergerichtlichen oder steuerlichen Auseinandersetzungen