Inhalt einer Immobilien Wert-Auskunft ist die Bemessung oder Plausibilisierung eines Immobilienwertes. Die Ausarbeitung ist standardisiert und wird schriftlich erstellt.
Eine Immobilien Wert-Auskunft enthält Angaben zu den tatsächlichen Eigenschaften (textliche und bildliche Beschreibung von Grund und Boden mit Lageskizze und Lagedaten sowie baulicher Anlagen mit Objektkennzahlen, Ausstattung, Technik, Modernisierungen, Instandhaltung, Einrichtungen, Außenanlagen und Ansichten), den rechtlichen Gegebenheiten (textliche oder bildliche Beschreibung von Liegenschaftskataster, Grundbuch, Bauordnung) sowie der Wertberechnung (Berechnung von Bodenwert und Gebäudewert, Darstellung und Diskussion der Wertermittlungsergebnisse, Ableitung des Marktwertes, Zusammenfassung der Ergebnisse).
Die Immobilien Wert-Auskunft wird von einem nach der DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen für Immobilienbewertungen persönlich erstellt. Der Sachverständige haftet persönlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Bewertung. Im Fall einer schuldhaften Pflichtverletzung verfügt er über eine Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von 500.000 EUR.
Für die Bearbeitung werden folgende Unterlagen benötigt:
Bei Erbbaurechten zudem:
Bei Wohn- und Teileigentum zudem:
Für die Bearbeitung ist eine Außen- und Innenbesichtigung der Immobilie durch den Sachverständigen bei Tageslicht erforderlich. Inhalt des Ortstermins ist die Erfassung von
Bei Objekten mit mehreren Nutzungseinheiten (z. B. Mehrfamilienhaus mit vergleichbaren Wohneinheiten), kann die Besichtigung auf eine Nutzungseinheit beschränkt werden (Referenzobjekt).
Die Lieferung der schriftlichen Ausarbeitung erfolgt innerhalb von zwei bis drei Wochen nach Durchführung des Ortstermins in 2-facher Ausfertigung. Optional können weitere Ausfertigungen angefertigt und eine persönliche Erörterung der Ergebnisse mit dem Sachverständigen erfolgen.
Die Immobilien Wert-Auskunft ist für die Ermittlung des Marktwertes von Immobilien entwickelt worden. Datengrundlage sind die von den Beteiligten genannten Angaben und vorgelegten Unterlagen. Die Unterlagen werden nicht auf Richtigkeit, Plausibilität oder Vollständigkeit geprüft. Ebenso werden keine ergänzenden Unterlagen oder Auskünfte eingeholt.
Bei besonderen Anlässen wie Scheidung, Erbschaft oder Steuern empfehlen wir ein Immobilien Wert-Gutachten.
Informationen zu den Kosten einer Immobilien Wert-Auskunft finden sie im Abschnitt Honorar für Immobilienbewertungen.
Sie haben Fragen oder benötigen weitere Informationen? Wir helfen Ihnen gern.
Team Immobilienbewertung
Lübbers Sachverständigenbüro