Inhalt eines Immobilien Wert-Gutachtens ist die Begründung oder Abwehr von Ansprüchen bei gerichtlichen, außergerichtlichen oder steuerlichen Auseinandersetzungen zur Schaffung eines qualifizierten Beweismittels. Die Ausarbeitung ist so verfasst, dass sie für Laien nachvollziehbar und für Fachkundige nachprüfbar ist.
Sie wird von einem DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen persönlich erstellt und enthält alle bedeutsamen tatsächlichen Eigenschaften und rechtlichen Gegebenheiten sowie Berechnungen und Schlussfolgerungen.
Die Ausarbeitung erfüllt die strengen Standards der ImmoWertV 2010 sowie der ihr nachgeordneten Richtlinien.
Anlässe sind gerichtliche oder außergerichtliche Auseinandersetzungen bei Scheidung, Erbschaft oder Zwangsversteigerung. Ebenso bei steuerlichen Auseinandersetzungen zur Bemessung der Schenkungs- oder Erbschaftssteuer.
Zu den von uns bewerteten Immobilienarten gehören Standardimmobilien (Wohn-, Büro- und Geschäftsgebäude, Lager- und Produktionsgebäude), Spezialimmobilien (Logistikhallen, Betriebsgebäude, Handels- und Betreiberimmobilien) sowie unbebaute Grundstücke und Rechten an Grundstücken (Erbbaurechte, Wohn- oder Nießbrauchrechte, Wege-, Leitungs- oder Überbaurechte, Pflege- und Altenteilsrechte, Baulasten).
Zu unseren Auftraggebern gehören Privatpersonen, Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Kreditinstitute, Gerichte, Betreuer, Insolvenz- und Hausverwalter, Schlichter und Mediatoren, Landkreise und Kommunen, Bauträger, Projektentwickler, Immobilien- und Wohnungsbaugesellschaften, Gewerbe- und Industrieunternehmen, Versicherungen und Versorgungswerke, Stiftungen, Verbände und Vereine, karitative und kirchliche Einrichtungen.
Ein Immobilien Wert-Gutachten enthält Angaben zu
Tatsächliche Eigenschaften
Erfassung und Beschreibung von Region und Umfeld, Grund und Boden, Bauliche Anlagen einschließlich Objekthistorie (Baujahr, Modernisierungen), Objektzustand (Bauschäden, Baumängel) und Objektausstattung (Standardstufe).
Rechtliche Gegebenheiten
Erfassung und Bewertung von Eintragungen in Grundbuch und Liegenschaftskataster, Erbbaurechtsverträgen und Teilungserklärungen, Öffentlich rechtlichen sowie privatrechtlichen Beschränkungen und Belastungen.
Bewertungsmethodik und Marktlage
Erläuterung und Wahl der Bewertungsmethodik (Vergleichs-, Sach- oder Ertragswertverfahren), Darstellung der der regionalen Marktlage (Preisniveau, Preisentwicklungen, Marktkennzahlen).
Wertermittlung
Anwendung der Wertermittlungsverfahren mit Erläuterung der einzelnen Berechnungsschritte. Es werden grundsätzlich zwei Verfahren angewendet, um eine unabhängige Plausibilitätskontrolle zu gewährleisten.
Ergebnis
Diskussion und Beurteilung der Bewertungsergebnisse, Prüfung auf Plausibilität und Ableitung des Marktwertes.
Das Immobilien Wert-Gutachten wird von einem nach der DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen für Immobilienbewertungen persönlich erstellt. Der Sachverständige haftet persönlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Wertermittlung. Im Fall einer schuldhaften Pflichtverletzung verfügt er über eine Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von 500.000 EUR.
Derzeit wird der Sachbereich Immobilienbewertung von Herrn Dipl.-Ing. (FH), Dipl.-Sachv. (DIA) Klaus Lübbers betreut. Informationen zu seinen Referenzen sowie seiner Qualifikation und seiner Vita haben wir bereit gestellt.
Für ein Immobilien Wert-Gutachten werden folgende Unterlagen benötigt:
Bei Vermietung und Verpachtung zudem:
Bei Wohn- und Teileigentum zudem:
Bei Erbbaurechten zudem:
Bei Fotovoltaikanlagen zudem:
Für die Bearbeitung ist eine Außen- und Innenbesichtigung der Immobilie durch den Sachverständigen bei Tageslicht erforderlich. Inhalt des Ortstermins ist die Erfassung von
Bei Objekten mit mehreren Nutzungseinheiten (z. B. Mehrfamilienhaus mit vergleichbaren Wohneinheiten), kann die Besichtigung auf eine Nutzungseinheit beschränkt werden (Referenzobjekt).
Die Lieferung der schriftlichen Ausarbeitung erfolgt innerhalb von vier bis sechs Wochen nach Durchführung des Ortstermins und nachdem alle notwendigen Unterlagen vorliegen in 2-facher Ausfertigung. Optional können weitere Ausfertigungen angefertigt und eine persönliche Erörterung der Ergebnisse mit dem Sachverständigen erfolgen.
Ein Immobilien Wert-Gutachten wird bei gerichtlichen, außergerichtlichen oder steuerlichen Auseinandersetzungen benötigt. Wesentliches Merkmal ist die Tiefe der Datenrecherche sowie die Verifizierung aller Daten. Nur dadurch lässt sich im Ergebnis ein qualifiziertes Beweismittel zur Begründung oder Abwehr von Ansprüchen schaffen.
Ist dies nicht erforderlich, genügen unter Umständen eine Immobilien Wert-Auskunft.
Informationen zu den Kosten für ein Immobilien Wert-Gutachten finden sie im Abschnitt Honorar für Immobilienbewertungen.
Bei einer Erbauseinandersetzung sind Aufwendungen für die Bewertung der Immobilie unter Umständen steuerlich absetzbar. Wir empfehlen die Rücksprache mit einem Steuerberater.
Sie haben Fragen oder benötigen weitere Informationen? Wir helfen Ihnen gern.
Team Immobilienbewertung
Lübbers Sachverständigenbüro