Tipps zu Sinn und Unsinn bei der Wärmedämmung Ihres Hauses
Eine verbesserte Wärmedämmung fürs Eigenheim hilft beim Energiesparen und kann den Wert einer Immobilie erhöhen.
Sinnvoll ist die Verbesserung der Wärmedämmung in der Regel nur bei Häusern, die vor 1980 gebaut wurden. Bei Gebäuden ab Mitte der 1990er Jahre rentiert sich der Aufwand finanziell oft nicht. Zudem wird im Emsland traditionell in 2-schaliger Bauweise mit Hohlschicht gebaut, was per se schon eine gute Wärmedämmung darstellt. Faustregel: Ist der Energieverbrauch höher als 150 kWh/(m²a) sollte eine energetische Modernisierung geprüft werden.
Derzeit gibt es drei Standard-Verfahren, um die Dämmung von Außenwänden nachträglich zu verbessern:
Bei nicht ausgebauten oder genutzten Geschossen (z.B. Dachboden) sollte die oberste Geschossdecke gedämmt werden. Dies ist gegenüber der Dämmung von Dachschrägen kostengünstiger und mit weniger Aufwand verbunden. Bei Dachböden sollte man die Einschubtreppe nicht vergessen. Auch durch das nachträgliche Dämmen von Rollladenkästen, Heizkörpernischen oder Kellerdecken lässt sich die Energiebilanz relativ kostengünstig verbessern. Eine fachgerecht ausgeführte Außendämmung vermindert in jedem Fall die Bildung von Schimmel im Innenbereich, da durch die Erhöhung der Innenwandtemperatur weniger feuchte Raumluft kondensiert. Gerade bei älteren Gebäuden ist dies ein häufiges Problem.
Die Wahl des Dämmstoffs richtet sich danach, was gedämmt werden soll. Für Kellerwände benötigt man wasserfeste Materialien (z.B. XPS- oder Schaumglasplatten). Für Dach und Außenwände eignet sich auch Zellulose. Vorteil: Es ist preisgünstiger und umweltfreundlich. Derzeit muss kein auf dem Markt erhältlicher und zugelassener Dämmstoff als Sondermüll entsorgt werden. Mineralische Produkte landen als Bauschutt auf der Deponie. Bekannt ist, dass bei Glasfasermatten, die vor 2000 verbaut wurden, krebserzeugende Fasern enthalten sein können. Sie dürfen deshalb nur von Fachbetrieben ausgebaut werden. Bleiben sie unbeschädigt und fest eingebaut, geht von ihnen in der Regel keine Gesundheitsgefahr aus (vergleichbar asbesthaltigen Baustoffen).
Wer seine Immobilie selbst nutzt, kann zwischen Fördermitteln oder Steuerbonus wählen. In allen Fällen muss dann ein Fachbetrieb die Sanierung ausführen.
Fördermittel
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de) verteilt Zuschüsse von bis zu 48.000 Euro für eine energetische Komplettsanierung. Zinsgünstige Darlehen vergibt die staatliche KfW-Bank über die Hausbanken. Wichtig: Die Förderung muss beantragt werden, bevor mit den Bauarbeiten begonnen wird. Es empfiehlt sich, einen Energieberater hinzuzuziehen.
Steuerbonus
Der Steuerbonus lohnt sich bei einzelnen Maßnahmen (z.B. neue Fenster, Dachdämmung). Die Ausgaben werden über drei Jahre verteilt: In dem Jahr, in dem die Sanierung abgeschlossen wurde und in dem darauffolgenden Kalenderjahr können bis zu 7 % der Kosten geltend gemacht werden, höchstens jeweils 14.000 Euro. Im dritten Jahr reduziert sich der Betrag auf bis zu 6 %, höchstens jedoch 12.000 Euro.
In eine bessere Wärmedämmung zu investieren, lohnt sich oft mehr als in eine neue Heizungsanlage. Einige kostengünstige und trotzdem effektive Maßnahmen können in Eigenleistung erbracht werden. Aber nicht alles lässt sich fachgerecht von selbst lösen. Umfangreiche Sanierungen sollten von Fachbetrieben ausgeführt und von Energieberatern begleitet werden.
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Team Immobilienschäden
Lübbers Sachverständigenbüro