Sie kennen jemanden, der seine Immobilie verkaufen möchte? Dann werden Sie doch einfach Tippgeber und kassieren eine Prämie! Denn für Ihre Empfehlung oder Ihren Tipp erhalten Sie bei Auftragserteilung eine Prämie von uns.
Tippgeber zu werden ist ganz einfach. Sie nennen uns Ihre Kontaktdaten und die Kontaktdaten des Eigentümers, der seine Immobilie verkaufen möchte. Der Eigentümer muss sich mit einer Kontaktaufnahme durch uns einverstanden erklärt haben.
Erteilt uns der Eigentümer einen schriftlichen Vermittlungsauftrag, erhalten Sie von uns eine Prämie (Tippgeld).
Folgende Bedingungen sind für die Auszahlung der Prämie zu beachten:
Wir bestätigen Ihnen innerhalb von drei Werktagen Ihren Anspruch auf die Prämie schriftlich, sofern alle Voraussetzungen und Bedingungen erfüllt sind.
Die Höhe der Prämie ist abhängig vom Angebotspreis der Immobilie:
Als Tippgeber müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein. Empfehlen uns mehrere Tippgeber dieselbe Immobilie, gilt der Tipp, der zuerst bei uns eingegangen ist.
Als Tippgeber dürfen Sie mit dem Eigentümer weder durch Belästigung, in aggressiver Weise oder durch eine sonstige unzulässige Handlung (z.B. Anruf oder Täuschung) Kontakt aufgenommen haben. Ebenso müssen Sie den Eigentümer darüber informieren, dass Sie im Falle der Nennung seiner Kontaktdaten eine Prämie (Tippgeld) von uns erhalten.
Tippgebern, die dem Standesrecht unterliegen (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte) ist es untersagt, Prämien entgegenzunehmen. Selbstverständlich freuen wir uns über jede Empfehlung.
Als Tippgeber müssen Sie die Prämie als sonstige Einnahme gemäß § 22 Abs. 3 EStG versteuern, sofern der einmalige Freibetrag (derzeit 256,00 EUR pro Jahr, Stand 2019) überschritten wird.
Sie haben Fragen oder benötigen weitere Informationen? Wir helfen Ihnen gern.
Team Immobilienvermittlung
Lübbers Sachverständigenbüro