Immobilienflug

Der Einsatz von Multikoptern (Drohnen) ermöglicht es, Immobilien aus großen Höhen zu betrachten. Im Gegensatz zu Bildern von Satelliten (z.B. Google Maps) besteht hier der Vorteil, dass die Fluglage und die Flughöhe variierbar sind. Ebenso können sowohl Fotos als auch Videos mit deutlich höherer Auflösung angefertigt werden. Multikopter setzen wir in den Bereichen Immobilienvermittlung und Immobilienschäden ein.

Multikopter-Aufnahme

Inhalt

Die Bilder und Videos fertigen wir mit einem eigenen Multikopter in 4K Bildqualität an. Dabei erstellen wir sowohl Außen- als auch Innenaufnahmen.

Im Bereich Immobilienvermittlung liefern Multikopter eine gute Gebäude- und Geländeübersicht. Besonders bei größeren Objekten (z.B. Industrieanlagen, Gewerbeparks) oder größeren Flächen (z.B. Acker- und Waldflächen, Seen) kommt dieser Vorteil zur Geltung. Die Aufnahmen erzielen eine deutlich höhere Aufmerksamkeit am Immobilienmarkt und liefern einen neuen Blickwinkel auf die Immobilie.

Multikopter setzen wir ebenfalls im Bereich Immobilienschäden ein. Da sie keine technische Mindestflughöhe besitzen, sind auch Flüge innerhalb eines Gebäudes möglich. Somit können Bauschäden oder Baumängel nicht nur außenseitig, sondern auch innenseitig unabhängig von der Gebäudehöhe im Detail betrachtet werden.

Vor- und Nachbereitung

Jeder Multikopterflug bedarf einer Vor- und Nachbereitung.

Zu den Vorbereitungen gehören die Prüfung von Flugverbotszonen, oberirdischen Hochspannungsleitungen und der Vegetation. Ebenso sind die aktuellen Lichtverhältnisse und die Wetterlage von Bedeutung (z.B. Regen, Windböen).

Zu den Nachbereitungen gehören die Anonymisierung (Unkenntlichmachung) von Personen und Gegenständen (z.B. KFZ-Kennzeichen), sofern diese bei einem Flug unabsichtlich erfasst worden sind.

Beispiele

Rechtliches

Multikopter sind Luftfahrzeuge, deren Betrieb gesetzlichen Regelungen unterliegt. Daher sind sowohl beim gewerblichen Einsatz als auch beim Einsatz im Sport- und Freizeitbereich die EU-Drohnenverordnung (seit 01.01.2021) und die Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) zu beachten.

Registrierungspflicht

Jede Person, die einen Multikopter fliegen möchte, muss sich beim Luftfahrtbundesamt (LBA) registrieren und erhält eine Registriernummer (e-ID). Eine Ausnahme gilt bei Multikoptern mit einem maximalen Abfluggewicht von weniger als 250 g, jedoch nur wenn diese keine Kamera besitzen oder den Spielzeugrichtlinien entsprechen (EU 2009/48/EC).

Kennzeichnung

Weiterhin ist zu beachten, dass jede Drohne mit einem feuerfesten Drohnen-Kennzeichen (EU-Drohnen-Plakette) ausgestattet sein muss, auf dem die elektronische Registriernummer (e-ID) des Eigentümers sichtbar ist.

Drohnenführerschein

Beim Fliegen von Drohnen mit maximalem Abfluggewicht über 250 g benötigt man den kleinen Drohnenführerschein (EU-Kompetenznachweis). Bei einem Abfluggewicht zwischen 500 g und 2000 g ist zusätzlich der große Drohnenführerschein (EU-Fernpiloten-Zeugnis) erforderlich.

Mindestalter

Das Mindestalter zum Betrieb einer Drohne beträgt 16 Jahre. Unter bestimmten Bedingungen sind Ausnahmen möglich (z.B. Anwesenheit eines berechtigten Piloten).

Versicherung und Haftung

Stürzt eine Drohne aufgrund eines technischen Defekts ab, haftet der Halter für den entstandenen Schaden. Dies gilt unabhängig davon, ob er den Absturz selbst verschuldet hat oder nicht. Derartige Schäden sind nicht über die klassische Haftpflichtversicherung abgedeckt. Daher besteht für Drohnen-Piloten eine gesetzliche Versicherungspflicht. Die Deckungssumme für Personen- und Sachschäden sollte mindestens 1 Million Euro betragen, um den gesetzlichen Ansprüchen zu genügen. Die Versicherungsbestätigung muss der Drohnenpilot beim Fliegen mit sich führen.

Flugzonen

Beim Einsatz von Multikoptern sind im Wesentlichen folgende Regeln zu beachten:

  • Maximale Flughöhe: 120 m
  • Flug nur in Sichtweite
  • Flugverbot über Notfall-Einsätze (Unfall, Katastrophe, Brand)
  • Aufnahmen von Personen nur mit Erlaubnis
  • Flug über Wohngrundstücke nur mit Genehmigung des Eigentümers
  • Flugverbot in Naturschutzgebieten und ausgewiesenen Flugverbotszonen
  • Mindestabstand zu Flugplätzen 1,5 km
  • Mindestabstand zu Flughäfen: seitlich 1 km und in Verlängerung der Landebahn 5 km lang und 2 km breit
  • Mindestabstand von 100 m zu Menschenansammlungen, Autobahnen, Bundesfernstraßen, Wasserwegen, Bahnanlagen, Oberleitungen und Kraftwerken, Krankenhäusern, Unglücksorten, Industrieanlagen, Justizvollzugsanstalten, Polizei, Militäranlagen

Service

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