Energieausweis

Energieausweise besitzen ein natürliches "Verfallsdatum", da ihre Gültigkeit auf zehn Jahre begrenzt ist. Seit 2017 haben viele Ausweise deshalb ihre Gültigkeit verloren. Sofern Sie den Verkauf oder die Vermietung Ihrer Immobilie beabsichtigen, sind Sie verpflichtet, allen Interessenten einen gültigen Energieausweis vorzulegen. Ein Verstoß kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

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Geschichte

Die am 01.02.2002 eingeführte EnEV 2002 sah erstmals die Erstellung von Energieausweisen vor. Dies galt für neu errichtete oder umfassend modernisierte Gebäude. Am 01.10.2007 wurden mit der EnEV 2007 dann auch Verkäufer und Vermieter von Bestandsimmobilien verpflichtet, Interessenten einen Energieausweis vorzulegen. Die Regelung umfasste Gebäude, die vor dem Jahr 1966 errichtet worden sind. Für später errichtete Gebäude galt die Pflicht erst ab dem 01.10.2009 (EnEV 2009). Seit dem 01.11.2020 gilt das Gebäudeenergiegesetz (GEG), welches die älteren Regelungen (EnEV, EnEG, EEWärmeG) ablöst und zu einer Vorschrift zusammenfasst.

Informationen

Informationen darüber, welchen Energieausweis Sie benötigen und wo Sie diesen kostengünstig erhalten, finden Sie hier: Immobilienservice / Energieausweise.

Service

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