In den Landkreisen Emsland, Grafschaft Bentheim und Osnabrück ist der Anteil von Ein- und Zweifamilienhäusern im Erbbaurecht relativ hoch. Führend ist der Landkreis Osnabrück mit rund 90 Kaufverträgen pro Jahr. Damit werden in diesem Landkreis jährlich etwa doppelt so viele Erbbaurechte gehandelt, wie in den Landkreisen Emsland und Grafschaft Bentheim zusammen.
Zu den größten Erbbaurechtsgebern gehören die Fürst zu Bentheimische Domänenkammer in Steinfurt, die Arenberg - Meppen GmbH (Arenberg Stiftung), die Klosterkammer Hannover sowie die evangelische und katholische Kirche.
Das Erbbaurecht ist dadurch gekennzeichnet, dass der Erbbauberechtigte an dem Grund und Boden kein Eigentum, sondern ein befristetes Nutzungsrecht erwirbt. Deshalb erzielen Erbbaurechte üblicherweise geringere Kaufpreise als vergleichbare Objekte im Volleigentum. Die Wertabschläge für Erbbaurechte im Vergleich zum Volleigentum betragen ca. 10 % bis 25 %.
Maßgebend für die Höhe des Wertabschlages sind
Der regionale, langjährige und marktübliche Erbbauzinsfuß in Bezug auf einen beitrags- und abgabefreien Bodenwert beträgt rund 2,5 %, auf einen beitrags- und abgabepflichten Bodenwert rund 4,5 %.
Die Zahl der Zwangsversteigerungen von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen ist seit 2013 rückläufig. Bei anderen Immobilienarten ist sie auf einem gleichbleibend niedrigem Niveau.
Die Baupreise (Baukosten) sind analog zum Bundestrend auch in Niedersachsen seit 2021 überproportional gestiegen.
Die Effektivzinssätze für Wohnungsbaukredite sind 2022 infolge der Leitzinsentwicklung der Europäischen Zentralbank deutlich gestiegen.