Eine Sondereigentumsverwaltung (SEV) umfasst die Verwaltung eines Sondereigentums. Dies ist entweder ein Wohneigentum (z. B. Eigentumswohnung) oder ein Teileigentum (Büro-, Praxis- oder Ladeneinheit, Garage, Tiefgaragenstellplatz o.ä.). Die Verwaltung kümmert sich hierbei um die Bewirtschaftung der Einheit.
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Team Büro
Lübbers Immobilienverwaltung