SEV-Verwaltung

AdobeStock_149656666 bearbeitet.jpg

Lösung

Inhalt

Eine Sondereigentumsverwaltung (SEV) umfasst die Verwaltung eines Sondereigentums. Dies ist entweder ein Wohneigentum (z. B. Eigentumswohnung) oder ein Teileigentum (Büro-, Praxis- oder Ladeneinheit, Garage, Tiefgaragenstellplatz o.ä.). Die Verwaltung kümmert sich hierbei um die Bewirtschaftung der Einheit.

Aufgaben

  • Abschluss und Kündigung von Mietverhältnissen
  • Abnahme und Übergabe von Mieteinheiten (Mieterwechsel)
  • Abwicklung der mündlichen und schriftlichen Kommunikation mit Mietern, Behörden, Miteigentümern
  • Geltendmachung vertraglich vereinbarter Mietanpassungen
  • Außergerichtliches Mahnwesen
  • Erstellung von Betriebskostenabrechnungen
  • Prüfung, Abwicklung und Überwachung des Zahlungsverkehrs im laufenden Geschäftsbetrieb (Mieteinnahmen, Rechnungswesen, Zahlungstermine)
  • Beratung, Betreuung und Überwachung von Instandhaltungsmaßnahmen (z. B. Reparaturen, Versicherungsschäden, laufenden Wartungen
  • Beratung, Betreuung und Überwachung von Umbau- oder Modernisierungsmaßnahmen
  • Betreuung von Mietmangel- oder Mietminderungsanzeige
  • Erfassung, Verwaltung und Digitalisierung von Belegen
  • Erstellung der Jahresabrechnung zur steuerlichen Verarbeitung
  • Erstellung eines objektspezifischen Mietvertrages
  • Neuvermietung zur Vermeidung von Leerstand

Vergütung

Das Verwalterhonorar richtet sich nach Art und Umfang der gewünschten Leistungen. Wir erstellen Ihnen gerne ein kostenloses Angebot.

Service

Sie haben Fragen oder benötigen weitere Informationen? Wir helfen Ihnen gern.

Logo Lübbers Immobilienverwaltung

Team Büro
Lübbers Immobilienverwaltung

Telefon 05931/49657-20
immoverwaltung@luebbers24.de