Eine Wohnungseigentümerverwaltung (WEG) umfasst die Verwaltung einer Eigentümergemeinschaft. Eine Eigentümergemeinschaft besteht, wenn eine nach dem Wohnungseigentumgesetz (WEG) aufgeteilte Immobilie mindestens zwei Personen jeweils das Eigentum an mindestens einer abgeschlossenen Einheit halten. Die Verwaltung kümmert sich hierbei um die Bewirtschaftung der Einheit
Das Verwalterhonorar richtet sich nach Art und Umfang der gewünschten Leistungen und der Anzahl der Verwaltungseinheiten. Wir erstellen Ihnen gerne ein kostenloses Angebot.
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Team Büro
Lübbers Immobilienverwaltung