Das Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet jeden Immobilienmakler, die Identität der Parteien eines Hauptvertrages festzustellen, sobald diese hinreichend bestimmt sind. Ein Verstoß gegen die Identifizierungs-, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 100.000 EUR belegt werden kann.
Aufgrund des Geldwäschegesetzes (GwG) ist jeder Immobilienmakler verpflichtet, die Identität der Parteien eines Haptvertrages festzustellen, sobald diese hinreichend feststehen. Zudem muss die Parteien offenlegen, ob sie die Geschäftsbeziehung oder Transaktion wirtschaftlich für sich selbst oder einen Dritten begründen, durchführen oder fortsetzen wollen. In diesem Fall ist der Immobilienmakler gesetzlich verpflichtet, auch die Identität des wirtschaftlich Berechtigten festzustellen. Eine rein mündliche Auskunft ist nicht ausreichend.
Ein Verstoß gegen die Identifizierungs-, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten des GwG stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 100.000 EUR belegt werden kann. Deshalb sollten Auftraggeber nicht verwundert sein, wenn ein Immobilienmakler nach einem Personalausweis oder Reisepass bzw. einen Auszug aus dem Handels- bzw. Vereinsregister seines Auftraggebers verlangt (ähnlich wie ein Notar). Eine Kopie der Dokumente nimmt er zu seinen Akten und bewahrt sie fünf Jahre auf (§ 8 Abs. 4 Satz 1 GwG ). Danach werden die Unterlagen vernichtet.
Wie wichtig das Thema Geldwäsche ist, hat die Bundesregierung Mitte 2018 im Rahmen einer kleinen Anfrage nochmals betont. Nach Auffassung der Bundesregierung ist die Immobilienwirtschaft besonders anfällig für Geldwäsche. Aufgrund der hohen Transaktionsvolumina handele es sich um einen Sektor mit herausgehobenem Risiko. Denn die in diesem Bereich regelmäßig vorhandene Wertstabilität eröffnet die Möglichkeit, insbesondere hohe Bargeldsummen zu platzieren.
Die Bundesregierung verwies hierbei auch auf die kürzlich abgeschlossenen Verhandlungen zur fünften EU - Geldwäsche - Richtlinie. Auf Bundesebene konzentriere man sich auf die nationale Risikoanalyse, die unter anderem das Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiko im Immobiliensektor untersucht. Dabei würden die Berufsfelder von Immobilienmaklern, Bauträgern, Architekten und Notaren unter die Lupe genommen. Ergebnisse sollen im Sommer 2019 vorliegen. Darüber hinaus will die Bundesregierung die geldwäscherechtliche Aufsicht im Immobiliensektor weiter stärken. Im Jahr 2016 gab es in etwa 7% der 563 erfassten Verfahren im Bereich organisierter Kriminalität Geldwäscheaktivitäten mittels Investitionen in Immobilien.
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Lübbers Sachverständigenbüro